Seit Kurzem ist ein RSV-Impfstoff für Schwangere zugelassen.

Dieser ermöglicht einen Nestschutz für das Baby vor teils lebensbedrohlichen Atemwegserkrankungen durch das Respiratorische Synzitial-Virus (RSV). Experten der Fachgesellschaften für Perinatologie empfehlen daher die RSV-Schutzimpfung in der Schwangerschaft. Nur eine Empfehlung durch die STIKO steht noch aus.

Im August 2023 erteilte die EU-Kommission einem RSV-Impfstoff die Zulassung – zum passiven Schutz von Säuglingen nach Immunisierung der Mütter während der Schwangerschaft. Ziel der RSV-Impfung ist es, Säuglinge ab der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten vor Erkrankungen der unteren Atemwege zu schützen, die durch das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) verursacht werden. Voraussetzung für die Zulassung von Impfstoffen ist der Nachweis ihrer Wirksamkeit, Sicherheit und ihrer Qualität. 


Positionspapier der Fachorganisationen sieht Verabreichung des RSV-Impfstoffes ab 32. Schwangerschaftswoche vor

Perinatologische Fachgesellschaften empfehlen seit November 2023 in einer Stellungnahme die saisonale RSV-Impfung für alle Schwangere nach informierter, gemeinsamer Entscheidungsfindung. Gemäß Fachinformation kann die Impfung zwischen der 24. und 36. SSW verabreicht werden. Unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, sowie im Kontext internationaler Vorgehensweisen wird die Verabreichung des RSV-Impfstoffes ab der 32. Schwangerschaftswoche empfohlen.

Zu den perinatologischen Fachgesellschaften zählen:

  • Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)
  • Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM)
  • Deutsche Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin (DGPGM)
  • AG Geburtshilfe und Pränatalmedizin in der DGGG (AGG)
  • Arbeitsgemeinschaft für Infektionen und Infektionsimmunologie in Gynäkologie und
  • Geburtshilfe (AGII)
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Leitender Ärztinnen und Ärzte in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe (BLFG)
  • Berufsverband der Frauenärzte (BVF)
STIKO-Empfehlung steht noch aus

Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) für die RSV-Impfung wird bis Mitte 2024 erwartet. Die RSV-Impfung kann daher in Arztpraxen nur privat abgerechnet werden. Für Schwangere, die sich gegen RSV impfen lassen wollen, empfiehlt es sich daher, vorab eine Kostenzusage ihrer Krankenkasse einzuholen. Ein Schreiben zur „Kostenerstattung der RSV-Impfung nach ärztlicher Empfehlung“ können Sie bei uns nach einer eingehenden Beratung und der abschliessenden Einschätzung der Ärztin erhalten.
Sprechen Sie uns gerne an.
(Quelle: Berufsverband der Frauenärzte e.V.)

error: Content is protected !!