Werte Patientinnen,
beinahe jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos. Wenn eine Schwangerschaft auf natürlichem Weg nicht zustande kommt, besteht die Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung, die sogenannte assistierte Reproduktion. Eine solche Kinderwunschbehandlung ist jedoch meist mit hohen Kosten verbunden. Verheiratete Paare erhalten einen Teil der Kosten unter bestimmten Voraussetzungen durch die Leistung der Krankenkasse. Unverheiratete Paare hingegen müssen die Behandlungskosten in der Regel vollständig selbst bezahlen. Viele Paare können sich den hohen Eigenanteil nicht leisten. Im Rahmen der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern finanzielle Mittel für die Inanspruchnahme reproduktionsmedizinischer Behandlungen zur Verfügung. Bislang beteiligen sich sechs Bundesländer an der Förderinitiative des Bundesfamilienministeriums, aber in jedem Land gelten unterschiedliche Antragsvoraussetzungen und auch die Höhe der ergänzenden finanziellen Hilfen variiert. Mit dem neu eingerichteten Förder-Check auf dem Informationsportal Kinderwunsch können Paare in acht Schritten herausfinden, ob für sie grundsätzlich die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung in ihrem Bundesland besteht.
Das Informationsportal Kinderwunsch stellt ausführliche Informationen zum Thema „Ungewollte Kinderlosigkeit“ bereit und zeigt Beratungsangebote sowie Behandlungsmöglichkeiten auf.
Mit freundlichen Grüßen
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